LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2021 - 15 SB 343/21
Vorinstanzen: SG Dortmund 17.08.2021 S 59 SB 216/20
Tenor
Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 17.08.2021 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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