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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2015 - 10 SB 122/15
Mindestanforderungen an eine sachgerechte Sachaufklärung von Amts wegen im Falle der Herabsetzung des GdB und des Entzuges der Schwerbehinderung Unterlassen erkennbarer und notwendiger Ermittlungen im Verwaltungsverfahren und Nachholung der Ermittlungen durch das SG Auferlegung der Ermittlungskosten für im Klageverfahren eingeholte Befundberichte und Sachverständigengutachten
Wenn die Versorgungsbehörde wegen wesentlicher Veränderungen den GdB herabsetzt, hat sie die Mindestanforderungen an eine sachgerechte Sachaufklärung von Amts wegen zu erfüllen. Die vorgenommenen Ermittlungen müssen jedenfalls so aussagekräftig sein, dass sie die Verwaltungsentscheidung vertretbar rechtfertigen.
Normenkette:
SGG § 192 Abs. 4
,
SGB X § 20
,
SGB X § 21
Vorinstanzen: SG Detmold 26.01.2015 S 14 SB 82/13
Tenor
Die Beschwerde gegen die mit Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.01.2015 auferlegten Ermittlungskosten wird zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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