LSG Hessen, Urteil vom 17.09.2015 - 8 KR 96/13
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode Vergütung für NUB Drug Eluting Balloon Krankenhausindividuell zu vereinbarende Entgelte
1. NUB-Entgelte sind krankenhausindividuell zu vereinbarende Entgelte i.S.d. § 15 Abs. 2 KHEntgG.
2. Gegenstand der Regelung des § 15 Abs. 2 KHEntgG sind sämtliche krankenhausindividuell zu vereinbarenden Entgelte.
3. Dem Wortlaut des Gesetzes sind keine Differenzierungen zu entnehmen; § 6 Abs. 2 KHEntgG bezeichnet diese Entgelte als "Entgelte oder Zusatzentgelte".
4. Damit wird von dieser Regelung auch die Vergütung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erfasst; dies entspricht auch der Gesetzessystematik.
Normenkette:
KHEntgG § 11
,
KHEntgG § 15 Abs. 2 S. 3
,
KHEntgG § 6 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Fulda 28.02.2013 S 4 KR 901/11
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 28. Februar 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 965 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: