LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2011 - 22 U 12/08
Vorinstanzen: SG Cottbus 28.03.2003 S 15 U 109/02
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 28. März 2003 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren L 22 U 13/08 nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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