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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2010 - 5 AS 1576/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Feststellungsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bei Ablehnung einer Zusicherung
Es besteht grundsätzlich kein Feststellungsinteresse hinsichtlich der Rechtswidrigkeit eines ablehnenden Verwaltungsaktes, wenn ursprünglich die Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II für eine bestimmte Wohnung wegen unangemessen hoher Kosten der Unterkunft und Heizung abgelehnt wurde und die Wohnung nicht mehr verfügbar ist.
Normenkette:
SGB II § 22
,
SGG § 131 Abs. 1 S. 3
Vorinstanzen: SG Berlin 04.08.2009 S 107 AS 27302/08
Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 4. August 2009 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Den Klägern werden Verschuldenskosten in Höhe von 225,- EUR auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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