LSG Bayern, Urteil vom 08.07.2008 - 5 KR 2/07
Vorinstanzen: SG Regensburg 17.11.2006 S 10 KR 300/06
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 17. November 2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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