LSG Bayern, Urteil vom 24.05.2011 - 6 R 332/10
Vorinstanzen: SG München 15.04.2010 S 25 R 3233/06
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 15.04.2010 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.

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