LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2016 - 11 KR 51/16
Leistet ein Versicherungsträger die einem Versicherten aufgrund eines fingierten Verwaltungsakts zugesprochene Leistung nicht, kann und muss der Versicherte eine (sog. isolierte) Leistungsklage erheben. Der sich aus einer wirksamen Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V ergebende Anspruch einer Versicherten geht unter, wenn ihm der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht.
Normenkette:
SGB V § 13 Abs. 3a
Vorinstanzen: SG Stuttgart 30.11.2015 S 19 KR 1575/14
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 30.11.2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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