BSG, Beschluss vom 03.11.2015 - 13 R 363/15
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 15.09.2015 L 12 R 402/13 , SG Neuruppin S 7 R 381/12 WA
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. September 2015 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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