Sozialrecht in der Ausbildung stärken - keine Schwächung des universitären Schwerpunktbereichs-Studiums25.11.2017
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Autor:
Marcus Schian, Ass. jur., Projektleiter BAR e.V.
Anlass:
Fachtag
Die neuen, ab 01.01.2018 geltenden verbindlichen Regelungen für die trägerübergreifende Zusammenarbeit und ihre Grundlagen im SGB IX, Teil 1, sind neben der Reform der Eingliederungshilfe ein wesentliches Kernelement des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Der Fachtag schaffte Bewusstsein für die neue Rechtslage, ihre Bedeutung für die Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Relevanz für den konkreten Arbeitskontext der Rechtsanwender/innen vor und hinter dem Richtertisch.
Rubrik:
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